Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen - 2
02 Februar 2017...eine besondere Führungsaufgabe
In Teil 1 dieses Blogs haben wir festgestellt: Arbeitnehmer sind keine selbständigen Unternehmer. Sie können in einem gewissen Maß wie solche denken, agieren und auch vom Chef so behandelt werden, aber de facto sind sie es nicht, alleine schon aufgrund des Rechtsverhältnisses, in dem sie sich dem Unternehmer gegenüber befinden.
Zunächst mag der Arbeitnehmer auch bei höherem Arbeitsvolumen noch „mitziehen“ und deutlich mehr Leistung zeigen, als der Arbeitsvertrag vorsieht. Er wird jedoch schon nach absehbarer Zeit an eine Grenze stoßen, an dem sein persönliches Preis-Leistungsverhältnis in eine Schieflage gerät. Er wird dann versuchen, für einen Ausgleich zu sorgen. Ist dies in Anbetracht der aktuellen Arbeitsbelastung sowie bei mangelndem Verständnis durch den Unternehmer nicht möglich, wird er andere Wege finden, sich Ausgleich zu verschaffen, indem er sich z.B. krank meldet oder insgesamt weniger Flexibilität zeigt als noch zuvor.
Es ist daher die Pflicht des Unternehmers, seine Mitarbeiter auch wie Arbeitnehmer zu behandeln und zu führen. Die absolut korrekte Abwicklung des vertraglichen Arbeitsverhältnisses stellt die Basis dar für eine gute Arbeitsbeziehung. Darüber hinaus kann dann sicher noch viel von einem Mitarbeiter verlangt werden, aber die Basis, nämlich der Arbeitsvertrag, sollte nie außeracht gelassen werden.
Zur korrekten Abwicklung des Arbeitsverhältnisses gehören Elemente wie z.B. eine stets pünktliche Entgeltzahlung, Gestaltung eines guten Arbeitsumfeldes, Bereitstellung aller notwendigen Materialien, Gewährung von Urlaub, Schaffung eines geordneten und positiven Arbeitsklimas, klare Delegation von Aufgaben, motivierende Führung der Mitarbeiter.
Vor allem bei Problemen oder gar Trennung von Mitarbeitern ist wichtig, dass der Unternehmer sich souverän an die rechtlichen Bedingungen hält, auch wenn es emotional Schmerzen bereiten mag. Dazu gehört z.B. die Ausstellung eines positiven Zeugnisses, Auszahlung ausständigen Urlaubsgeldes, ordnungsgemäße Abwicklung der verbleibenden Entgeltzahlungen, Wahrung der Vertraulichkeit über den Vorgang. Es bedeutet wesentlich mehr Energieaufwand, den eigenen Emotionen nachzugeben und sich in einen langwierigen Rechtsstreit zu begeben (bei dem man als Arbeitgeber in der Regel doch „den Kürzeren“ ziehen wird, da das Arbeitsrecht in der Regel großen Schutz für den Arbeitnehmer durchsetzt), als die Regeln einzuhalten, den Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu behandeln und sich dadurch nicht länger damit befassen zu müssen.
Verhält sich der Unternehmer selbstverständlich rechtskonform, bildet er eine gute Basis für einen vertrauensvollen Umgang mit den Mitarbeitern.
Auch wenn all diese Punkte objektiv klar sind, stellt es sich im Tagesgeschäft eines kleinen Betriebes trotzdem oft anders dar. Mitarbeiter melden sich krank, vielleicht sogar unbegründet, nur, um sich zu entziehen, und der Chef wird sauer. Die Arbeitsmoral wird infrage gestellt und das Arbeitsklima entwickelt sich nicht gerade positiv. Gleichzeitig mag erhöhter Auftragseingang zu höherer Belastung im Tagesgeschäft führen. Je mehr Druck entsteht, umso mehr verhärten sich die Fronten.
Gerade jetzt ist ein besonnener Führungsstil für den Unternehmer besonders wichtig!
Sie haben Fragen zum Umgang mit Ihren Arbeitnehmern?
Sie möchten Ihre Arbeitsprozesse prüfen, weil Sie ständig mit hohem Arbeitsvolumen zu kämpfen haben, sich aber aktuell keine neuen Mitarbeiter leisten können?
Bestimmte Mitarbeiter sind öfter krank und Sie wissen nicht, ob tatsächlich eine Krankheit vorliegt oder ob der Mitarbeiter sich nur entziehen möchte?
Sie verzweifeln daran, dass Mitarbeiter kaum selbst entscheiden und sich organisieren können, so dass sie sie ständig „bemuttern“ müssen und dabei selbst kaum vorankommen?
Die Antwort auf diese Fragen ist nur einen Telefonanruf weit entfernt: Ich stehe Ihnen gern als Sparrings-Partner für solche Fälle zur Verfügung.
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